Für ein empfindungsfähiges Individuum spielt es keine Rolle, zu welchem Zweck seine Geburt herbeigeführt wurde. Es hat dasselbe Recht wie jedes andere Wesen, seinen Interessen und Bedürfnissen nachzukommen. Ein Gerechtigkeitsbegriff, der alle diejenigen ausschließt, die wir selbst in ein Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnis gesetzt haben, entzieht sich schließlich selbst den Boden.
Die etwas allgemeiner formulierte Frage „Wir haben den Willen, dies zu tun, was kann also falsch daran sein?“ lässt erkennen, dass eine Handlung allein durch eine dahinterstehende (eigennützige) Absicht nicht ethisch unanfechtbar wird.
Es entspricht zweifellos den Tatsachen, dass praktisch alle „Nutztiere“, welche heute ihr Dasein als Eigentum von Menschen fristen, nur am Leben sind, weil Menschen sie bewusst und für ihre Zwecke in die Welt gesetzt haben. Aber muss das zwangsläufig heißen, dass wir ihnen damit einen Gefallen getan haben? Nicht geboren zu werden ist kein Nachteil. Eine Person, welche nie existiert hat, hat kein Interesse am Leben. Aus diesem einleuchtenden Grund würden wir niemals darauf pochen, dass alle Frauen möglichst viele Kinder gebären sollten, damit möglichst wenigen nichtexistierenden Kindern ihr Recht auf Leben verwehrt wird.
Der Umstand, dass wir in gewisser Weise für die Existenz eines Lebewesens verantwortlich sind, gibt uns jedoch nicht das Recht, dieses Wesen als bloße Ressource zu behandeln. Wenn dies so wäre, könnten wir unsere Kinder zu unserem eigenen Vorteil missbrauchen, schließlich würden sie ohne uns nicht existieren. Und obwohl wir zu einem gewissen Grad nach eigenem Ermessen mit ihnen umgehen dürfen, gibt es Grenzen. Wir dürfen sie nicht so behandeln, wie wir es mit nichtmenschlichen Tieren tun. Wir können sie nicht versklaven oder verkaufen. Wir dürfen sie nicht töten. Im Gegenteil, es besteht eine Übereinkunft innerhalb unserer Kultur, nach der die Geburt eines Kindes eine moralische Verpflichtung mit sich bringt, nach der die Eltern für das Kind Sorge zu tragen haben anstatt es auszubeuten.
Wir können die Legitimität einer Institution, welche (menschliche oder nichtmenschliche) Tiere zu Eigentum macht, nicht einfach voraussetzen und im Anschluss danach fragen, ob es denn nicht akzeptabel sei, Eigentum als Eigentum zu behandeln. Die Antwort wird im Vorhinein feststehen. Wir müssen uns deshalb zuerst fragen, ob die Einstufung von (menschlichen oder nichtmenschlichen) Tieren als Eigentum überhaupt moralisch rechtfertigt werden kann.