„Ich esse sowieso nur sehr wenig Fleisch, und wenn, dann nur bio, also betrifft mich das Ganze überhaupt nicht.“

Schwein hinter Holzzaun

Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn es nur „ganz selten“ verübt wird, und anderen Tieren ihr Recht auf ein unversehrtes Leben in Freiheit zu verwehren, weil der Verzehr ihrer Körper uns Vergnügen bereitet und obwohl uns angemessene Alternativen zur Verfügung stehen, ist moralisches Unrecht.

Die Tatsache, dass sich eine Person einer bestimmten Art von Vergehen weniger häufig schuldig macht als andere, kann keinen Freispruch bedeuten, selbst wenn dies zusätzlich auf eine vergleichsweise „humanere“ Weise geschieht. Rechtfertigungen wie „ich misshandle ja nur sehr selten unschuldige Kinder“ und „wenn, dann schlage ich sie nur mit der bloßen Hand“ können offensichtlich keiner moralischen Prüfung standhalten.

Wer wirklich nur sehr selten oder gar keine Teile toter Tiere isst, aber dennoch die Herstellung anderer Produkte tierlichen Ursprungs (wie Vogeleier, Milchdrüsensekret, Schweine- oder Rinderhaut, etc.) finanziell fördert, ist folglich immer noch für einen sehr großen Teil der Umstände verantwortlich, unter denen nichtmenschliche Tiere für unsere Zwecke zu leiden haben. Erst der Veganismus – die konsequente Vermeidung jeglicher Rohstoffe und Institutionen, welche die Ausbeutung und den Tod Unschuldiger voraussetzen – ist eine Haltung, die das Recht aller empfindungsfähigen Lebewesen auf ein selbstbestimmtes Leben ohne Beeinträchtigung durch (andere) Menschen bedingungslos anerkennt.