„Tieren Rechte zu verleihen wäre unsinnig; schließlich werden sie nie davon Gebrauch machen können, weil sie sich ihrer nicht bewusst sind.“

Waage und Hammer auf Tisch in Gerichtssaal

Hierbei kommt es darauf an, was genau unter der Wendung „von einem Recht Gebrauch machen“ verstanden wird: Geht es um einen Anruf bei einem Anwalt, dann liegt tatsächlich nicht viel Sinn darin, einem nichtmenschlichen Tier ein entsprechendes Recht zu verleihen. Schießt aber ein Mensch nicht auf einen Hasen, weil dessen Recht auf körperliche Unversehrtheit den Menschen in seinem „sportlichen Eifer“ bremst, dann schützt dieses Recht effektiv die Interessen des Hasen, auch wenn er nicht aktiv Gebrauch davon macht.

Obwohl die meisten von uns bereits im Kindesalter – etwa im Schulunterricht – über ihre Rechte aufgeklärt werden, wird es immer Menschen geben, die (zum Beispiel als Folge eines Unfalls mit Hirnverletzung) für den Rest ihres Lebens ohne für ein Rechtsverständnis ausreichendes Bewusstsein auskommen müssen. Nur die wenigsten von uns würden jedoch dafür plädieren, ihnen auf dieser Basis die Grundrechte zu entziehen, sie unfreiwilligen Experimenten zu unterziehen oder sie zu Nahrung zu verarbeiten.

Diesen Menschen fundamentale Rechte zuzusprechen und dem Hasen nicht wäre jedoch eine logisch nicht begründbare Position. Einzig durch den Rückgriff auf den Speziesismus können wir hier noch diskriminieren: Wir würden gleiche Interessen ungleich behandeln, einzig und allein weil der Hase einer anderen Spezies angehört als wir. Analog zur ethnischen Abstammung (Rassismus) oder zum Geschlecht (Sexismus) ist die Spezies jedoch irrelevant, wenn es um die ethische Berücksichtigung essenzieller Interessen und Bedürfnisse einzelner Individuen geht.