Der Geschmack an Fleisch, Milch oder Eiern rechtfertigt in keiner Weise die Verletzung moralischer Prinzipien; es gibt kein Grundrecht des Menschen auf Genuss, welches das Grundrecht anderer Tiere auf ein selbstbestimmtes Leben außer Kraft setzen könnte.
Kurzen Gaumenfreuden kann bei ethischen Betrachtungen kein sehr großes Gewicht zukommen. Sie mögen angenehm sein, haben aber keinerlei Bedeutung für fundamentale Fragen wie das Überleben, die Fortpflanzung oder die soziale Ordnung. Die Herstellung von Tierprodukten ist jedoch unmittelbar und zwangsläufig mit der Verletzung grundlegender Rechte verbunden, und das Vergnügen beim Essen bietet keine Rechtfertigung dafür, ein anderes Tier als wirtschaftliche Ressource zu benutzen. Und das umso weniger, als es ein Überangebot an wohlschmeckenden Lebensmitteln gibt, für deren Produktion nicht absichtlich und systematisch die Rechte anderer verletzt werden.
Gleiches gilt für andere Bereiche der Tierausbeutung, beispielsweise das Tragen von Tierhaut oder Zoobesuche: Modische Vorlieben oder das Amüsement beim Betrachten gefangener Tiere legitimiert nicht die totale Übergehung der grundsätzlichen Interessen und Bedürfnisse empfindungsfähiger Individuen.
Wir müssen von der Annahme ausgehen, dass ein Tier – ob Mensch, Schwein oder Biene – selbstbestimmt und nicht lieber in Sklaverei leben will, von der Vermeidung eines gewaltsamen Todes ganz zu schweigen. Die Tatsache, dass uns etwas Vergnügen bereitet, hat darauf keinen Einfluss.
Eine solche Argumentation, die den anhaltenden Konsum von Tierprodukten rechtfertigen soll, zeigt vielmehr, dass wir trotz unserer Beteuerungen, die Interessen der Tiere ernst zu nehmen, bereit sind, diese Interessen komplett zu ignorieren, wenn wir einen Vorteil daraus ziehen können, und zwar sogar dann, wenn dieser Vorteil aus nur wenigen Minuten Genuss oder Unterhaltung besteht.