„Wenn der Konsum von Tierprodukten so schlecht wäre, wäre er verboten.“

Richterhammer und Resonanzblock auf weißer Oberfläche

Gesetze stellen, was moralische Grundsätze betrifft, keine absoluten Maßstäbe dar. Sie ändern sich von Zeit zu Zeit und von Land zu Land, und vieles, was wir hier und heute als absolut verwerflich ansehen, war (oder ist) in großen Teilen der Welt erlaubt.

Es gab (oder gibt) Gesetze zur Begünstigung von Sklaven- und Kinderarbeit, zur Bevorteilung hellhäutiger, männlicher, heterosexueller und gesunder Menschen gegenüber allen anderen, zur Einschränkung der Reisefreiheit, zur Diskriminierung ganzer Teile der Bevölkerung oder deren Verfrachtung in „Ghettos“ oder Arbeitslager. Seit 2002 ist der Tierschutz im Deutschen Grundgesetz (!) verankert, an der Art und Weise, wie wir fühlende Tiere als ersetzbare Dinge behandeln, hat sich jedoch nichts geändert. Martin Luther King, Jr. veranschaulichte den losen Zusammenhang zwischen Legalität und Moral so: „Bedenkt, dass alles, was Hitler in Deutschland getan hat, legal war.“

Mit Einschränkungen lässt sich die Erhaltung von Gesetzen, welche zu anderen Zeiten oder Orten als unmoralisch eingestuft werden, mit der rechtlichen und gesellschaftlichen Stellung der Betroffenen oder der Opfer erklären: Solange einer bestimmten Gruppe von Individuen (etwa „nichtweiße“, nichtmännliche, nichtmenschliche) im Bewusstsein der Bevölkerung ein geringerer Wert verliehen wird, gibt es keinen Anlass, die betreffenden Gesetze zu ändern beziehungsweise abzuschaffen. Dies gilt wohl in besonderem Maße dann, wenn der Zustand der Ausbeutung der jeweiligen Gruppe als die Norm gesehen wird und dabei zusätzlich ein subjektiv hoher Nutzen für die Ausbeutenden entsteht.

Unsere Kultur ist durch und durch speziesistisch, und die geltenden Gesetze spiegeln diese Haltung wider. Alle Menschen sind demzufolge allen nichtmenschlichen Tieren überlegen und dürfen, ja müssen diese geradezu milliardenfach auf die Welt bringen, einsperren und umbringen. Tierindustrie und daran angeschlossene Ernährungsorganisationen bekräftigen, der Mensch habe ohne Fleisch, Milch und Eier keine nennenswerten Überlebenschancen, und Tierschutzverbände beteuern, eine „humane“ Ausbeutung empfindungsfähiger Lebewesen sei möglich. Betrachtet man zusätzlich den hohen Stellenwert, den die fleisch- und milchverarbeitenden Unternehmen innerhalb der deutschen Ernährungswirtschaft einnehmen sowie die Umsätze, die dabei erzielt werden, verwundert es nicht, dass es keinerlei Bestrebungen von Seiten der Legislative gibt, die Gesetze zu Gunsten der „stimmenlosen“ Tiere zu ändern.

Die jeweilige Gesetzgebung orientiert sich erfahrungsgemäß im Großen und Ganzen an der aktuell vorherrschenden Auffassung von Ethik und Moral und nicht umgekehrt. Meist findet eine zu diesem Zeitpunkt revolutionäre Idee (zum Beispiel die rechtliche Gleichstellung trotz dunkler Hautfarbe oder trotz weiblichen Geschlechts) zuerst breite Zustimmung innerhalb der Bevölkerung, bevor der Gesetzgeber nachzieht.

In Deutschland dürfen Frauen erst seit 1919 an Wahlen teilnehmen, bis 1953 unterlagen sie laut BGB noch der völligen Bestimmung durch ihre Ehemänner. 1968 mussten homosexuelle Handlungen zwischen Männern noch bestraft werden (§ 175 StGB), der zwischenzeitlich abgeschwächte Paragraph wurde erst 1994 gestrichen. Die sexuelle Nötigung von Männern blieb bis 1998 vom Gesetz unbeachtet, und in der Verfassung des Landes Hessen ist gemäß Art. 21 (1) noch heute die Todesstrafe vorgesehen.

Obwohl hier jeweils – aus einer leicht naiven Perspektive betrachtet – von weisen Männern sorgfältig abgewägt wurde und „schwarz auf weiß“ geschrieben stand, was „gut und böse“ ist, würde heute kaum jemand behaupten, die Unterdrückung von Frauen und Homosexuellen oder die Benachteiligung männlicher Gewaltopfer sei – obwohl sie damals erlaubt war – jemals moralisch akzeptabel gewesen.