Ist Tierschutz gleich Tierrecht?

Zwei junge weiße Ziegen auf Bergwiese

Die Zielsetzungen von Tierschutz und Tierrecht unterscheiden sich fundamental voneinander. Während sich Vertreter des Tierschutzes dafür einsetzen, nichtmenschliche Tiere „schonender“ oder „humaner“ zu benutzen und umzubringen, halten Vertreter der Tierrechte die Nutzung und Tötung an sich für nicht rechtfertigbar.

Der Begriff „Tierrechte“ wird heute oft fälschlicherweise auf alle Einstellungen, Aktivitäten oder Organisationen angewandt, die in irgendeiner Weise mit dem „Wohl der Tiere“ in Verbindung gebracht werden. Dabei werden die beiden Konzepte Recht und Wohlfahrt miteinander verwechselt beziehungsweise gleichgesetzt.

Fürsprecher der Tierrechte sind der Auffassung, dass Tiere (menschlich oder nicht) ein unveräußerliches Recht innehaben, nicht zu menschlichen Zwecken benutzt, ausgebeutet oder getötet zu werden. Als Voraussetzung dafür können (menschliche und nichtmenschliche) Tiere nicht das Eigentum eines (anderen) Menschen sein, denn jedes noch so grundlegende Recht eines Leibeigenen wird durch jedes noch so banale Interesse seines Eigentümers außer Kraft gesetzt.

Die Anerkennung der Grundrechte für alle empfindungsfähigen Tiere erfordert, dass wir die Nutzung und Ausbeutung dieser Tiere abschaffen, nicht regulieren oder reformieren. Die praktische Umsetzung der Tierrechte ist der Veganismus. Der Konsum von Produkten „von glücklichen Hühnern“ oder „vom Metzger nebenan“, das »echte Leder« an den Schuhen oder der „Zoobesuch einmal im Jahr“ verletzen das Recht aller Individuen auf ein Leben ohne ungewollte und schädliche Eingriffe durch Menschen.

Als „Tierschutz“ werden hingegen Einstellungen und Aktivitäten bezeichnet, die von der Annahme ausgehen, dass nichtmenschliche Tiere für menschliche Zwecke benutzt, ausgebeutet und getötet werden dürfen, solange die Methoden, in der sie benutzt, ausgebeutet und getötet werden, sogenannten humanen Standards entsprechen. Daher ist es auch kein Widerspruch, wenn Verfechter des Tierschutzes Schweineleichen, Vogeleier oder artfremde Muttermilch konsumieren, Tiere im Wald erschießen oder Mäuse in Käfigen verkaufen. Wenn dies alles im (von Menschen) als „artgerecht“ festgelegten Rahmen geschieht, werden die betroffenen Tiere zwar in keinem einzigen Fall vor Schaden geschützt, die Nutznießer der Ausbeutung jedoch können sich ihre Illusion erhalten, nichts Falsches zu tun und schon gar keine übermäßig grausamen Praktiken zu fördern.

Vereinfacht ausgedrückt impliziert der Tierschutz, die Käfige müssten nur einfach groß genug sein, wohingegen das Tierrecht die Abschaffung der Käfige zur Konsequenz haben muss. Der Standpunkt des Tierschutzes lautet, die Tiere müssten nur schonend genug geschlachtet werden, die Umsetzung der Tierrechte erfordert ein Ende des Tötens.