Was ist mit Tierrechten gemeint?

Schafherde

Ein Recht ist ein abstraktes Konstrukt, das ein Interesse schützt. Grundrechte schützen grundlegende Interessen, etwa daran, von einem anderen Menschen nicht ohne guten Grund (wie Notwehr) verletzt, eingesperrt oder getötet zu werden, selbst dann nicht, wenn dieser einen großen Vorteil daraus ziehen würde.

Nichtmenschlichen Tieren gewähren wir solche Grundrechte nicht. Obwohl fast überall sogenannte Tierschutzgesetze existieren, können wir Menschen mit anderen Tieren ungestraft praktisch alles tun, was wir wollen. Da es keine Rechtfertigung dafür gibt, Grundrechte auf bestimmte Gruppen empfindungsfähiger Tiere zu beschränken (zum Beispiel auf alle Männer, auf alle Hellhäutigen oder auf alle Menschen), ist es notwendig, allen Lebewesen mit den entsprechenden grundlegenden Interessen auch die dazugehörigen Rechte zu verleihen.

Da Menschen aus biologischer Sicht Tiere sind, gelten alle Tierrechte auch für Menschen. Darüber hinaus genießen Menschen weitere, spezifische Rechte, welche Interessen schützen, die für nichtmenschliche Tiere nicht relevant sind (zum Beispiel das Recht auf Bildung, politische Mitbestimmung oder freie Berufswahl).

Wenn der Begriff „Tierrechte“ benutzt wird, wird nicht vorgeschlagen, Hunden das Wahlrecht zu verleihen oder Elefanten das Recht auf einen fairen Prozess zu gewähren. Die Idee der Tierrechte besagt nicht, dass nichtmenschliche Tiere dieselben Rechte wie Menschen haben sollten. Sie steht vielmehr für die gleichwertige Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse.

Gleiche Interessen, gleiche Rechte

Die meisten von uns wissen aus eigener Erfahrung, dass Hunde ein Gefühlsleben haben, dass sie Freude und Angst spüren und ausdrücken können. Wir haben gesehen, wie sie ihre Bewegungsfreiheit wild ausnutzen oder dösend die Sonnenstrahlen genießen. Sie bauen soziale Bindungen zu Menschen und anderen Tieren auf, spielen, lernen, kommunizieren, sind sich ihrer selbst und ihrer Umwelt deutlich bewusst. Nicht wenige Menschen investieren viel Zeit und Geld in die Gesundheit ihres Begleiters, sie fühlen mit ihm, wenn er Schmerzen hat oder verspüren Mitleid, wenn er angeleint im kalten Regen warten muss.

Es spricht alles dafür, anzunehmen, dass Hunde Interessen und Bedürfnisse haben. Wir „vermenschlichen“ sie nicht, wenn wir hiervon ausgehen, sondern stützen uns auf unsere Beobachtungsgabe und Resultate aus der biologischen Forschung. Und diese Erkenntnisse gelten nicht nur für Hunde, sondern für jedes der über 50 Milliarden Landtiere, die wir jedes Jahr unnötigerweise ermorden. Die Zahl der ebenso empfindungsfähigen getöteten Fische und anderen Wassertiere wird auf mehrere hundert Milliarden geschätzt.

Obwohl menschliche und nichtmenschliche Tiere nicht in jedweder Hinsicht gleich sind, haben wir ähnliche Interessen. Wo sich unsere Interessen überschneiden (wenn wir etwa alle nach Wohlbefinden streben, Schmerzen vermeiden und am Leben bleiben wollen), verliert das Argument „sie sind ja keine Menschen“ seine Gültigkeit, da es den Interessen bestimmter Individuen aufgrund eines willkürlichen Kriteriums die gleiche Berücksichtigung verweigert (Gleiches muss innerhalb unserer eigenen Art gelten für Begründungen wie „sie sind ja keine ‚Weißen‘“ oder „sie sind ja keine Männer“). Ohne Rücksicht auf irrelevante Merkmale wie Geschlecht, Hautfarbe oder Spezies erfordert es das Gleichheitsprinzip, ein Interesse der einen und das gleiche Interesse einer anderen Person auch gleich zu gewichten.

Das Recht des Eigentümers gegen das Recht des Eigentums

Ein Recht, welches praktisch von allen und überall auf der Welt anerkannt wird, ist jenes, das unser Interesse schützt, nicht Ressource (zum Beispiel für Organe oder Arbeit) zu sein. Jedes Recht eines Leibeigenen wird dem Recht des Besitzers an seinem Besitz untergeordnet werden. Leibeigene werden nur in dem Maß geschützt, das einem anderen – für gewöhnlich dem Eigentümer – zum Vorteil gereicht. Innerhalb der Sklaverei wird den Versklavten lediglich von außen ein Wert zugeschrieben, etwa durch ihre Leistungsfähigkeit und aktuelle Marktpreise; jeder inhärente Wert, unabhängig vom Nutzen des Individuums für andere, wird hingegen nicht anerkannt.

Es gibt kein „gottgegebenes“, „natürliches“ oder anders umschriebenes Recht des Homo Sapiens, andere Wesen für seine Zwecke total zu unterwerfen. Unter uns Menschen nennen wir ein solches System „Sklaverei“; wie es aber unter ethischen Gesichtspunkten keinen Unterschied machen kann, welches Geschlecht oder welche Hautfarbe die Sklaven haben, so wenig kann die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Spezies die Ausbeutung legitimieren.

Es gibt keine „humane Sklaverei“, somit ist es auch unmöglich, Tiere „human“ gefangen zu halten, auszubeuten oder zu schlachten. Der sogenannte Tierschutz, der für marginale Verbesserungen innerhalb des Ausbeutungskomplexes eintritt, vermag es vielleicht dann und wann, den Sklaven geringfügig mehr Platz zu verschaffen, ihr Status als rechtlose Leibeigene bleibt jedoch unverändert.

Kein Eigentum sein: notwendig, aber nicht hinreichend

Wir schützen nicht alle Menschen vor jedem erdenklichen Leid, und oft können wir dies auch nicht. Menschen leiden unter Krankheiten oder den Folgen von Unfällen und Naturkatastrophen; viele leiden, weil sie keinen Zugang zu Nahrung, sauberem Wasser, Kleidung, medizinischer Pflege oder Obdach haben. Davon abgesehen, was für andere Rechte Menschen zusätzlich haben können, und dass wir nicht allen die gleichen Rechte zugestehen müssen, sind wir darin übereingekommen, dass alle Menschen als Basis zumindest ein Recht besitzen müssen, wenn alle weiteren Rechte irgendeine Bedeutung haben sollen: Das Grundrecht, nicht ausschließlich als Ressource für die Zwecke anderer gehandelt und benutzt zu werden.

Ein Beispiel: Eine Person A besitzt das Recht, an politischen Versammlungen teilzunehmen, ist aber gleichzeitig das rechtmäßige Eigentum einer Person B, welche den größten Nutzen aus Person A ziehen kann, wenn diese eingesperrt bleibt und möglichst frühzeitig ermordet wird. Es ist wohl offensichtlich, dass in diesem Fall das Recht auf Versammlungsbildung wirkungslos bleibt, wenn die entsprechenden Grundrechte als Basis für weitere Rechte fehlen.

Was nun nichtmenschliche Tiere angeht, so erfordert das Prinzip der Gleichbehandlung, dass wir den Schutz auf ein nichtmenschliches Interesse, kein Leid zu erfahren, ausweiten müssen, wenn wir die Bedürfnisse anderer Tiere ernst nehmen und dem moralischen Verbot unnötiger Gewalt – welches wir alle zu akzeptieren behaupten – einen Inhalt geben wollen.

So wie wir nicht alle Menschen vor jeglichem Leid schützen können, können wir nicht alle nichtmenschlichen Tiere davor schützen. Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum können sich verletzen, krank oder von anderen Tieren angegriffen werden. Das Prinzip der Gleichbehandlung verlangt jedoch, dass wir – solange wir keinen moralisch triftigen Grund haben, es nicht zu tun – alle Tiere vor jeglichem Leid schützen müssen, welches als Folge ihrer Benutzung als Ressource von Menschen entsteht. Wir müssen allen nichtmenschlichen Tieren genau wie allen Menschen Grundrechte gewähren, welche ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, vor Freiheitsberaubung, physischem und psychischem Schaden durch Menschen schützen und welche – als unabdingbare Grundlage dessen – es unmöglich machen, das Eigentum eines anderen zu sein.